Conditionen unter welchen die auf der hiesigen Pastorath-Koppel Scheunenfeld ausgelegten
Gartenparcelen gegen jährliche Recognition ueberlassen und verlivitirt werden sollen.
Die sogenannte Koppel des hiesigen Pastoraths, Scheunenfeld genannt, ist in 24 Gartenparcelen,
im Duchschnitt von der Größe von 2 Schipp, abgetheilt worden. Diese sind Gegenstand der
Verpachtung. Es werden davon jedoch die Nummern 25, 26, 27, 28, 29 und 30 ausgenommen, als welche
den Anliegern bereits unter der Hand zu 4 Rbthlr. in Silbermünzen a Schipp ueberlassen sind.
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Die Ueberlassung kann in diesem Augenblick freilich nur auf so lange geschehen, als der Herr Pastor
Schröder Prediger in Cappeln ist, also nur auf unbestimmte Zeit, dieselbe verspricht indeß,
dahin angewandt zu seyn, daß die Genehmigung des Oberconsistorii, nicht nur dieser vorläufigen
Ueberlassung, sondern der Ueberlassung in Erbpacht mithin für immer, recht bald erfolge.
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Sollte wider Erwarten die Abrobation zur Erbpacht nicht erfolgen, oder höheren Orts, was ebenso
unwahrscheinlich ist, eine andere Einrichtung mit diesem Lande verfügt werden, so müßen
die jetzigen Pächter sich solches gefallen lassen, und können wegen der auf ihre Anlagen
verwandten Unkosten keine Entschädigung fordern.
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Aus diesem Grunde kann auch nicht erlaubt werden, vor eingegangener hoher Genehmigung zur Erbpacht, die
in Miethe erstandenen Gartenparcelen anders als durch eingeschlagene Pfähle zu bezeichnen und zu
begrenzen.
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Kaufschilling wird übrigens nicht verlangt, sondern nur ein jährlicher Grundzins oder eine
Recognition.
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Die Bezahlung der Recognition geschieht in zwei Terminen, zu Ostern und Martini jeden Jahres, und zwar
pränumerando. Diesmal am nächsten 1sten Montage.
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Sämmtliche Interessenten der Gärten des Scheunenfelds haften in solidum für die richtige
Abtragung des jährlichen Grundzins, und haben daher das Recht, wenn einer oder der andre Besitzer
des Gartens seine Schuldigkeit nicht zu einer bestimmten Zeit leistet, den ihn zu gehörigen Garten
ohne Weiteres an einen andern zu ueberlassen.
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Zur Erhebung dieser Pachtgelder von den Interessenten, und zur Ablieferung derselben an den Herrn Pastor
Schröder, so wie zur Aufsicht über die Wege und die Befriedung dieser Gärten werden von
den Theilnehmern 4 Vorsteher aus ihrer eigenen Mitte erwählt. Vorläufig werden von dem Pastor
Schröder dazu die Herren C. Steen, Joha. Jessen, Cl. Grav und Christ. Nissen vorgeschlagen.
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Die ausgelegten erforderlichen Wege und Stege von resp. 5, 8 und von 20 Fuß Breite, werden zu den
Gärten hinzugerechnet, nach Abzug von 8 Fuß für den Kirchfußsteig, also überhaupt 3
Schipp, 5 Ruthen. Die desfalisige jährliche Abgabe soll übrigens nach dem niedrigsten Preis
des Gartenlandes festgesetzt, und so zur Garten-Recognition hinzugelegt, und mit derselben zugleich
abgetragen werden.
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Diese Wege und namentlich auch der Fußsteig Nr. 25 und 26, sind von der sämmtlichen
Interessentschaft (wozu auch diejenigen gehören, welche ihre Parcelen unter der Hand ueberlassen
wurden) nicht nur das erstemal in gehörigen Stand zu setzen, sondern auch künftig gut zu
unterhalten. Daß das geschieht, hierüber zu wachen, ist Pflicht der Vorsteher.
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Nicht minder übernimmt und verpflichtet sich die ganze Interessentschaft, dafür Sorge zu
tragen, daß die Wege innerhalb der Gärten und in einer Entfernung von 24 Fuß von
Fruchtbäumen bepflanzt und solcher Gestallt in Alleen verwandelt werden. Jedoch kann nur nach
erfolgter Abprobation auf Erbpacht, mir dieser Anpflanzung begonnen werden.
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Die Außenseite der Gärten an den Wegen sind mit egalen Dornhecken zu versehen, und liegt es
den Gartenaufsehern ob, hierüber, so wie über die äußere Befriedung der Gärten
an Kleinscheunenfeld und Kückeslück, zu wachen. Die Befriedung von Nr. 25, 26, 27 und eines
Stücks von 28 ist jedoch mit Astwerk, und zwar auf Rechnung dieser Gartenbesitzer zu veranstallten.
Den Schaden welcher etwa aus einer schlechten Befestigung entspringen könnte, hat jeder sich selbst
beizumessen.
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Noch haben selbige Interessenten die Ausrodung der im Wall und Graben zu Kückeslück befindlichen
Stämmel auf gemeinschaftliche Kosten, innerhalb 4 Tage zu besorgen, und ist diese Arbeit von den
Aufsehern zu veranstallten.
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Sobald die höhere Abprobation erfolgt, wird der Interessentschaft ein Ueberlassungsbrief zugefertigt
werden.
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Die Abprobation dieser vorläufigen Ueberlassung wird von Herrn Pastor Schröder auf 24 Stunden
vorbehalten